Abholen und Bringen
Wir möchten Sie bitten Ihre Kinder nur bis zum Schulgelände zu bringen. Den Weg über den Schulhof bis zum Klassenraum finden Ihre Kinder inzwischen alleine. Dies gilt ebenso bei Schulschluss. Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto abholen: Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Parken Sie nicht die Bügersteige zu, sondern parken Sie bitte auf dem Parkstreifen bzw. Parkplatz im Meyerholzweg. Hunde sind auf dem Schulgelände verboten.
Krankmeldungen
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, schreiben Sie bitte bis 7.50 Uhr über IServ an das Sekretariat (Sekretariat@portal-old.de), indem Sie angeben:
·        Namen des Kindes
·        die Klasse
·        ob das Kind im Ganztag ist oder nicht
An- und Abmelden vom Ganztag
Die Anmeldung für den Ganztag ist freiwillig und gilt für ein Schuljahr. Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, ist die Teilnahme jedoch verpflichtend. Sollten Sie Ihr Kind eher abholen wollen, so müssen Sie dies bei der Schulleitung beantragen. Bitte holen Sie dann Ihr Kind möglichst vor oder nach dem Mittagessen ab.
Abholzeiten vom Ganztag:
Ab dem Schuljahr 24/25 können die Kinder die Schule bereits um 13.30 Uhr verlassen. Zu dieser Zeit wird auch ein Bus fahren.
Termine
Wir veröffentlich alle Veranstaltungen und sonstigen Termine inzwischen über IServ. Bitte schauen Sie regelmäßig in den Kalender, da sich Termine kurzfristig ändern können.
Witterungsbedingter Schulausfall
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen erhalten Sie u.a. über 
Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
oder die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen:
https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite, Klick auf „Schulausfall“)

Die Schule gewährleistet die Aufsicht und Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind.
Ist zu erwarten, dass während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs dürfen nur dann vorzeitig, d. h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall (z.B. telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.